Rechtsprechung
BayObLG, 21.08.2002 - 1Z AR 86/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3 § 60
Streitgenossenschaft bei Klage auf Rückzahlung der Einlage nebst Feststellungsantrag bezüglich Kündigung des Gesellschaftsvertrages - Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Klage eines Anlegers auf Rückzahlung der gezahlten Einlagen bzw. auf Schadensersatz gegen Gesellschaft und Kapitalanlagenvermittler: Gemeinsam zuständiges Gericht?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Atypisch stille Gesellschaft; Außerordentliche Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses; Rückgewähr der gezahlten Einlage; Begriff der Streitgenossenschaft; Gerichtsstandsbestimmung; Bestimmungsantrag; Zuständiges Gericht
- zbb-online.com (Leitsatz)
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3, § 60
Gerichtsstand für Klage gegen Kapitalanlagenvermittler und Gesellschaft
Verfahrensgang
- LG München I - 23 O 11136/02
- BayObLG, 21.08.2002 - 1Z AR 86/02
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 134
- DB 2003, 936
- NZG 2003, 30
Wird zitiert von ... (28) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 13.03.1980 - II ZR 258/78
Gerichtsstand für Prospekthaftungsklagen
Auszug aus BayObLG, 21.08.2002 - 1Z AR 86/02
Der Bundesgerichtshof hat diese Vorschrift zwar erweiternd dahingehend ausgelegt, dass Mitglieder von Anlagegesellschaften Ansprüche gegen den der Prospekthaftung unterliegenden Personenkreis - zu dem nicht nur Gesellschafter gehören können - in diesem besonderen Gerichtsstand geltend machen können (BGHZ 76, 231/234 f.;… Zöller/Vollkommer Rn. 8;… MünchKomm/Patzina ZPO 2. Aufl. Rn. 5;… Wieczorek/Schütze/Hausmann ZPO 3. Aufl. Rn. 13 jeweils zu § 22).Daher besteht im Sinne einer vernünftigen Rechtspflege und im Interesse der beteiligten Parteien ein Bedürfnis für eine prozessrechtliche Möglichkeit, über Lebenssachverhalte dieser Art durch ein und dasselbe - ortsnahe - Gericht entscheiden lassen zu können (BGHZ 76, 231/235).
- BayObLG, 22.02.1990 - AR 1 Z 12/90
Prospektherausgeber und Treuhänder im Prozeß: Streitgenossen?
Auszug aus BayObLG, 21.08.2002 - 1Z AR 86/02
d) Dass die Klägerin gegen die Beklagte zu 2 auch einen Feststellungsantrag stellen will, ist unter den hier gegebenen Umständen unbeachtlich (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 742, 1020;… Zöller/Vollkommer § 60 Rn. 7), zumal der zusätzliche Feststellungsantrag gegen diejenige Beklagte gestellt wird, die ihren allgemeinen Gerichtsstand bei dem vom Senat bestimmten Gericht hat. - BayObLG, 18.07.2002 - 1Z AR 62/02
Zuständiges Gericht bei Schadensersatzklage aus Prospekthaftung gegen …
Auszug aus BayObLG, 21.08.2002 - 1Z AR 86/02
Aus diesen Überlegungen heraus hat der Senat auch schon in einem Falle, in dem Prospekthaftungsansprüche gegen den der Prospekthaftung unterliegenden Personenkreis und zugleich gegen den Vermittler geltend gemacht wurden, aus Zweckmäßigkeitsgründen nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO als gemeinsames Gericht das Gericht des Sitzes der Publikumsgesellschaft bestimmt (Beschluss vom 18.7.2002 Az. 1Z AR 62/02).
- BayObLG, 28.10.1997 - 1Z AR 74/97
Zuständiges Gericht bei Geltendmachung einer Maklerprovision gegen mehrere …
Auszug aus BayObLG, 21.08.2002 - 1Z AR 86/02
Das über den Bestimmungsantrag entscheidende Gericht hat zu prüfen, ob die Voraussetzungen eines Tatbestands der Streitgenossenschaft schlüssig vorgetragen sind, auch wenn die Schlüssigkeit der Klage darüber hinaus nicht geprüft wird (BayObLG MDR 1998, 180/181; Beschluss vom 26.4.2002 Az. 1Z AR 30/02 unter 11.3.;… Zöller/Vollkommer ZPO 23. Aufl. § 36 Rn. 18). - BGH, 21.02.1975 - V ZR 148/73
Begriff der rügelosen Einlassung
Auszug aus BayObLG, 21.08.2002 - 1Z AR 86/02
Neben dem in § 59 ZPO geregelten Fall, dass der tatsächliche und rechtliche Grund der gegen die Beklagten erhobenen Ansprüche identisch ist, lässt er in § 60 ZPO auch schon die Gleichartigkeit von Ansprüchen aufgrund eines im wesentlichen gleichartigen tatsächlichen und rechtlichen Grundes genügen (BGH NJW 1975, 1228). - KG, 27.06.2000 - 28 AR 171/99
Voraussetzungen der Streitgenossenschaft
Auszug aus BayObLG, 21.08.2002 - 1Z AR 86/02
Auch ohne Identität oder Gleichheit des tatsächlichen und rechtlichen Grundes der geltend gemachten Ansprüche ist daher Streitgenossenschaft anzunehmen, wenn diese Ansprüche in einem inneren Zusammenhang stehen, der sie ihrem Wesen nach als gleichartig erscheinen lässt (BGH NJW-RR 1991, 381; KG MDR 2000, 1394). - BayObLG, 26.04.2002 - 1Z AR 30/02
Bestimmung des zuständigen Gerichts bei Streitgenossenschaft - …
Auszug aus BayObLG, 21.08.2002 - 1Z AR 86/02
Das über den Bestimmungsantrag entscheidende Gericht hat zu prüfen, ob die Voraussetzungen eines Tatbestands der Streitgenossenschaft schlüssig vorgetragen sind, auch wenn die Schlüssigkeit der Klage darüber hinaus nicht geprüft wird (BayObLG MDR 1998, 180/181; Beschluss vom 26.4.2002 Az. 1Z AR 30/02 unter 11.3.;… Zöller/Vollkommer ZPO 23. Aufl. § 36 Rn. 18). - BGH, 23.05.1990 - I ARZ 186/90
Streitgenossenschaft bei Inanspruchnahme der Kaufvertragsparteien durch den …
Auszug aus BayObLG, 21.08.2002 - 1Z AR 86/02
Auch ohne Identität oder Gleichheit des tatsächlichen und rechtlichen Grundes der geltend gemachten Ansprüche ist daher Streitgenossenschaft anzunehmen, wenn diese Ansprüche in einem inneren Zusammenhang stehen, der sie ihrem Wesen nach als gleichartig erscheinen lässt (BGH NJW-RR 1991, 381; KG MDR 2000, 1394).
- OLG Naumburg, 29.11.2012 - 1 AR 18/12
Zuständigkeitsbestimmung: Prüfungsumfang im Bestimmungsverfahren; Bedeutung einer …
Sie liegen schon dann vor, wenn die jeweiligen Ansprüche nach der Darstellung der klagenden Partei in einem inneren Zusammenhang stehen, der sie ihrem Wesen nach als gleichwertig erscheinen lässt (vgl. BGH, NJW-RR 1991, 381; BayObLG, NJW-RR 2003, 134).Auf die jeweilige Anspruchsgrundlage kommt es dabei nicht an (…vgl. Zöller-Vollkommer, 29. Aufl. 2012, § 36 Rn. 36, § 60 Rdn. 7; BayObLG, NJW-RR 1990, 742; 2003, 134).
Hier prüft der Senat weder die Zulässigkeit noch die Schlüssigkeit der Klage (vgl. BayObLG, NJW-RR 1998, 1291; NJW-RR 2003, 134), sondern nur die Zulässigkeit des Gesuchs, im Falle des § 36 Abs. 1 Nr. 3 also vor allem, ob die §§ 559, 60 ZPO schlüssig vorgetragen sind.
- OLG Celle, 08.07.2005 - 4 AR 68/05
Grundlagen der Streitgenossenschaft im Fall von zwei unabhängigen …
Das über den Bestimmungsantrag entscheidende Gericht hat zu prüfen, ob die Voraussetzungen eines Tatbestands der Streitgenossenschaft schlüssig vorgetragen sind, auch wenn die Schlüssigkeit der Klage darüber hinaus im Bestimmungsverfahren nicht geprüft wird (BayObLG NJW-RR 2003, 134).Wohl aber muss bei einer Mehrheit von selbständigen Lebenssachverhalten auf Beklagtenseite ein innerer Zusammenhang bestehen (BGH NJW-RR 1991, 381; KG MDR 2000, 1394; BayObLG NJW-RR 2003, 134;… Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 60, Rdnr. 7).
- OLG Naumburg, 14.12.2010 - 1 AR 33/10
Bestimmung des zuständigen Gerichts: Hauptsacheverfahren nach vorangegangenem …
Auch ohne Identität oder Gleichheit des tatsächlichen und rechtlichen Grundes der geltend gemachten Ansprüche ist daher Streitgenossenschaft anzunehmen, wenn diese Ansprüche in einem inneren Zusammenhang stehen, der sie ihrem Wesen nach als gleichartig erscheinen lässt (vgl. BGH NJW-RR 1991, 381; BayObLG NJW-RR 2003, 134 - 135 m. w. N. zitiert nach juris).Ob die Inanspruchnahme zu Recht erfolgt, ist hingegen von dem als zuständig bestimmten Gericht, nicht jedoch vom Senat im Rahmen der Zuständigkeitsbestimmung zu prüfen (vgl. BayObLG NJW-RR 2003, 134 - 135 zitiert nach juris;… OLG Koblenz MDR 2010, 589 zitiert nach juris, Vollkommer in Zöller, ZPO, 28. Aufl., Rn. 14 f.).
- OLG Köln, 29.01.2020 - 8 AR 10/20 Bei Ansprüchen aus einer Mehrheit von gleichartigen selbständigen Lebenssachverhalten muss auf Beklagtenseite ein innerer Zusammenhang bestehen (vgl. BGH…, Beschluss vom 23. Mai 1990, aaO; BayObLG, Beschluss vom 21. August 2002 - 1Z AR 86/02, NJW-RR 2003, 134; OLG Köln…, Beschluss vom 21. Februar 2012 - 8 AR 65/11, zitiert juris Rn. 2).
- OLG Frankfurt, 08.06.2012 - 11 AR 123/12
Zuständigkeitsbestimmung: Zweckmäßigkeitserwägungen bei mehreren in Betracht …
Dies gestattet es, auch ohne Identität oder Gleichheit des tatsächlichen und rechtlichen Grundes der geltend zu machenden Ansprüche Streitgenossenschaft anzunehmen, wenn diese Ansprüche in einem inneren sachlichen Zusammenhang stehen, der sie ihrem Wesen nach als gleichartig erscheinen lässt (BGH NJW-RR 1991, 381; NJW 1998, 685, 686; BayObLG NJW-RR 2003, 134, jeweils m.w.N.).Es erscheint deshalb zweckmäßig, Verfahren, die Lebenssachverhalte solcher Art zum Gegenstand haben, auch dann bei dem ortsnahen Gericht am Sitz des Anbieters der Vermögensanlage zu konzentrieren, wenn allenfalls hinsichtlich der Antragsgegnerin zu 2) als Gründungs- und Treuhandkommanditistin ein ausschließlicher Gerichtsstand gemäß § 32b Abs. 1 Nr. 1 ZPO in Betracht kommt und ein Fall der Prospekthaftung im engeren Sinne nicht vorliegt (vgl. BayObLG NJW-RR 2003, 134;… Zöller/Vollkommer, a. a. O., § 36 Rn 18).
- BayObLG, 19.05.2020 - 1 AR 35/20
Einheitlicher Gerichtsstand trotz Insolvenz eines Streitgenossen
Trotz der bestehenden Unterschiede sind die erhobenen Ansprüche ihrem Wesen nach gleichartig, weil nach dem Vorbringen der Antragstellerin beide Antragsgegner durch eigene oder zuzurechnende Pflichtverletzung zum Beitritt der Antragstellerin beigetragen haben sollen (…vgl. BGH NJW-RR 2011, 1137 Rn. 18; BayObLG, Beschluss vom 21. August 2002, 1Z AR 86/02, NJW-RR 2003, 134 [juris Rn. 8]). - OLG Frankfurt, 21.08.2014 - 11 SV 75/14
Bestimmung des im Verhältnis zu einer Partei prorogierten Gerichtsstandes als …
Dies gestattet es, auch ohne Identität oder Gleichheit des tatsächlichen und rechtlichen Grundes der geltend zu machenden Ansprüche Streitgenossenschaft anzunehmen, wenn diese Ansprüche in einem inneren sachlichen Zusammenhang stehen, der sie ihrem Wesen nach als gleichartig erscheinen lässt (BGH NJW-RR 1991, 381; NJW 1998, 685, 686; BayObLG NJW-RR 2003, 134, jeweils m.w.N.). - OLG Frankfurt, 01.08.2013 - 11 AR 234/12
Zuständigkeitsbestimmung bei Schadenersatzklage wegen Dividendenstripping
Dies gestattet es, auch ohne Identität oder Gleichheit des tatsächlichen und rechtlichen Grundes der geltend zu machenden Ansprüche Streitgenossenschaft anzunehmen, wenn diese Ansprüche in einem inneren sachlichen Zusammenhang stehen, der sie ihrem Wesen nach als gleichartig erscheinen lässt (BGH NJW-RR 1991, 381; NJW 1998, 685, 686; BayObLG NJW-RR 2003, 134, jeweils m.w.N.). - OLG Frankfurt, 10.01.2012 - 11 AR 140/11
Zu den Kriterien für eine Zuständigkeitsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO
Neben der Streitgenossenschaft i.S.d. § 59 ZPO, die das Vorliegen einer Rechtsgemeinschaft voraussetzt oder aber eine Verpflichtung aus demselben tatsächlich oder rechtlichen Grund, ist von Streitgenossenschaft nach § 60 ZPO auszugehen, wenn - ohne Identität oder Gleichheit des tatsächlichen und rechtlichen Grundes der geltend zu machenden Ansprüche - die eingeklagten Ansprüche jedenfalls derart in einem inneren sachlichen Zusammenhang stehen, dass sie ihrem Wesen nach als gleichartig erscheinen (BGH NJW-RR 2011, 1137, 1138; NJW 1998, 685, 686; NJW-RR 1991, 381; OLG Düsseldorf NJW-RR 2011, 572, 573; BayObLG NJW-RR 2003, 134, jeweils m.w.N.). - OLG Brandenburg, 21.02.2007 - 1 AR 4/07
Gerichtsstandsbestimmungsantrag: Zuständigkeit des Gerichts bei Streitgenossen; …
Das Kriterium der "Gleichartigkeit" im Sinne von § 60 ZPO ist unter den Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit und Prozesswirtschaftlichkeit weit auszulegen; entscheidend ist, ob zwischen den geltend gemachten Ansprüchen ein innerer sachlicher Zusammenhang besteht (…s. BGH NJW-RR 1991, S. 381;… BayObLG, NJW-RR 2006, S. 210, 211; NJW-RR 2003, S. 134;… DB 2002, S. 2210, 2211;… NJW-RR 1990, S. 742;… KG, MDR 2000, S. 1394;… OLG Hamm, NJW 2000, S. 1347;… OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2006, S. 864;… Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 60 Rdnr. 7 m.w.Nw.;… Baumbach/Hartmann, a.a.O., § 60 Rdnr. 3). - OLG Frankfurt, 17.01.2012 - 11 AR 140/11
Rechtsnatur einer Gerichtsstandsvereinbarung in einem VOB -Vertrag mit einer …
- OLG Frankfurt, 10.09.2007 - 21 AR 134/06
Zuständigkeitsbestimmung: Beabsichtigte Klage gegen Prospektverantwortliche und …
- OLG Frankfurt, 31.07.2006 - 21 AR 65/06
Gerichtsstandsbestimmung: Auswahl unter in Betracht kommender Gerichte nach …
- OLG Köln, 21.02.2012 - 8 AR 65/11
Landgericht Köln ist zuständig für die Entscheidung über die Klage der Frau …
- OLG Koblenz, 01.02.2010 - 4 W 838/09
Gerichtsstandsbestimmung für eine Schadenersatzklage wegen fehlerhafter …
- BayObLG, 17.01.2003 - 1Z AR 162/02
Zuständiges Gericht bei Klagen gegen Streitgenossen - Insolvenz einer …
- OLG Karlsruhe, 28.02.2003 - 4 U 8/02
- OLG München, 06.09.2013 - 34 AR 409/12
Zuständiges Gericht bei Streitgenossen: Zuständigkeitsbestimmung im …
- OLG Frankfurt, 27.09.2011 - 11 AR 59/11
Bestimmung eines gemeinsamen Gerichtsstands bei teilweiser Prorogation
- BayObLG, 23.12.2004 - 1Z AR 86/04
Gemeinsam zuständiges Gericht bei vertraglichen und deliktischen Ansprüchen - …
- OLG Hamburg, 02.06.2015 - 6 AR 9/15
Wohnungseigentumssache: Gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung bei Streitgenossen …
- BayObLG, 02.02.2004 - 1Z AR 2/04
Gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung bei Rechtsstreit gegen den Vertragspartner …
- OLG Frankfurt, 07.11.2012 - 11 AR 190/12
Zuständigkeitsbestimmung nach § 36 I Nr. 3 ZPO nach …
- BayObLG, 28.05.2004 - 1Z AR 52/04
Zuständigkeitsbestimmung bei Widerklage und Drittwiderklage
- BayObLG, 10.06.2005 - 1Z AR 110/05
Verfahrensrecht - Zuständiges Gericht bei bundesweiter ARGE?
- OLG Frankfurt, 18.12.2019 - 11 SV 56/19
Gerichtsstandsbestimmung aus Zweckmäßigkeitserwägungen bei mehreren …
- OLG Koblenz, 01.02.2010 - 4 W 848/09
Gerichtsstand für Ansprüche wegen Verletzung eines Anlageberatungsvertrages
- OLG Frankfurt, 10.10.2006 - 5 U 66/06